Seit dem 1. September 2018 sind alle in Estland registrierten juristischen Personen verpflichtet, Daten über die wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person zu speichern und zu veröffentlichen. Dies basiert auf Kapitel 9 des estnischen Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Gemäß dem Gesetz ist eine juristische Person verpflichtet, relevante, genaue und aktuelle Daten über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen und zu sammeln, einschließlich Informationen über ihr Eigentumsrecht oder andere Arten der Kontrollausübung.
Die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten war zuvor von Finanzinstituten, Notaren und anderen regulierten Dienstleistern erforderlich, wenn eine Geschäftsbeziehung aufgenommen oder Transaktionen durchgeführt wurden. Jetzt müssen alle privaten juristischen Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten über das Unternehmensregister öffentlich machen. Dies bedeutet, dass Aktionäre eines Unternehmens oder Mitglieder eines Vereins dem Vorstand Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung stellen müssen. Der Vorstand muss die Daten über das Unternehmensregister oder mit der Online-Gründungsanwendung einreichen.
Richtlinien zur Einreichung von Daten wirtschaftlich Berechtigter
Anleitung zur Einreichung von Daten über das e-Business Register
Um die Daten der wirtschaftlich Berechtigten zu veröffentlichen, muss eine person mit Vertretungsrecht sich im Unternehmensregister anmelden, den Link „Wirtschaftlich Berechtigte nicht festgelegt“ öffnen und die Person(en) aus den angezeigten Optionen bestimmen oder ihren Namen, persönlichen Identifikationscode, Staat und Rolle eingeben.
Nach dem Hinzufügen der Personen werden die Daten auch automatisch im Unternehmensregister veröffentlicht.