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Virtuelles Büro in Estland

Unicount bietet Jahresabonnements für das virtuelle Büro und den Ansprechpartnerservice an. Melden Sie sich hier an, wenn Sie eine neue Adresse und einen Ansprechpartner für Ihr bestehendes Unternehmen benötigen oder wenn Sie sich über das Handelsregister anmelden.

Jetzt anmelden

Virtuelles Büro

€199/Jahr

Die wiederkehrende 12-monatige Servicegebühr für eine eingetragene Firmenadresse in Tallinn beträgt 199 € zzgl. MwSt. Es gelten die Nutzungsbedingungen.

Benötige ich ein virtuelles Büro?

Ein estnisches Unternehmen muss einen an einer Adresse in Estland registrierten Sitz vorweisen. Unicount bietet Jahresabonnements für virtuelle Büros in Tallinn, im Bürogebäude Avala an.

Was ist im Preis inbegriffen?

Unicount bearbeitet die gesamte eingehende Post und leitet sie elektronisch an Sie weiter. Pakete werden nicht angenommen und die Adresse kann nicht für die Abholung und den Versand von Waren verwendet werden.

Wie wird abgerechnet?

Das virtuelle Büro ist ein jährlich erneuerbarer Service, der automatisch nach 12 Monaten verlängert wird. Unicount fordert Sie auf, die Daten Ihrer Unternehmenskarte einzugeben, und richtet eine wiederkehrende Abrechnung ein.

Ansprechpartner

KOSTENLOS

Der 12-monatige Service des Ansprechpartners in Estland ist für unsere virtuellen Bürokunden kostenlos. Es gelten die Nutzungsbedingungen. Nicht separat erhältlich.

Benötige ich einen Ansprechpartner?

Jedes estnische Unternehmen mit einem ausländischen Vorstand ist verpflichtet, einen autorisierten Ansprechpartner zu ernennen. An den Ansprechpartner werden bestimmte amtliche Dokumente von den estnischen Behörden zugestellt.

Was beinhaltet dieser Service?

Unicount wird als Ansprechpartner für Ihr Unternehmen benannt. Dies wird in den öffentlichen Aufzeichnungen des estnischen Handelsregisters vermerkt. Alle eingegangenen Dokumente werden bearbeitet und an Sie weitergeleitet.

Wie wird abgerechnet?

Der Ansprechpartnerservice ist in den Abos von Unicount virtuelle Büro enthalten und verlängert sich automatisch nach 12 Monaten. Unicount fordert Sie auf, die Daten Ihrer Unternehmenskarte einzugeben, und richtet eine wiederkehrende Abrechnung ein.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich für ein virtuelles Büro anmelden, wenn ich mein Unternehmen über den Unicount-API-Service registriere?

Sie können Ihr virtuelles Büro einfach während des Unternehmensgründungs-Prozesses abonnieren. Diese Seite hier ist nur für die Anmeldung Ihrer bestehenden Unternehmen bestimmt oder wenn eine Anmeldung über Unicount nicht möglich ist. Dies ist etwa der Fall, wenn Ihr Unternehmen mehrere Gesellschafter hat oder Sie keinen estnischen digitalen Personalausweis besitzen.

Benötige ich ein virtuelles Büro, um ein Unternehmen in Estland zu registrieren?

Jedes Unternehmen, das in Estland registriert werden soll, muss einen an einer Adresse in Estland registrierten Unternehmenssitz vorweisen. Nicht in Estland ansässige Geschäftsführer müssen außerdem einen zugelassenen Ansprechpartner ernennen.

Unicount erlaubt es nur in Estland ansässigen Personen, seinen Online-Unternehmensgründungsservice zu nutzen, ohne ein virtuelles Büro oder den Ansprechpartnerservice in Anspruch zu nehmen.

Benötige ich einen Ansprechpartner, um ein Unternehmen in Estland zu registrieren?

Wenn Sie als Unternehmensgründer und einziges Vorstandsmitglied nicht in Estland ansässig sind, muss das Unternehmen gemäß estnischem Handelsgesetzbuch einen Ansprechpartner benennen. Die Anschrift des Ansprechpartners gilt in diesem Fall als Anschrift des Unternehmens. Deshalb muss Unicount den Services des virtuellen Büros für nicht in Estland ansässige Personen zusammen mit dem Ansprechpartnerservice als Paket anbieten.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Nachdem Sie sich für das virtuelle Büro mit Ansprechpartner angemeldet haben, fragen Sie sich vielleicht, wer Ihr Ansprechpartner ist und wie Sie ihn erreichen können.

Tatsächlich gibt es keine natürliche Person, die als Ihr Ansprechpartner fungiert. Der Begriff „Ansprechpartner“ stammt aus dem estnischen Handelsgesetzbuch.

Unicount OÜ ist ein registrierter Anbieter von Treuhand- und Unternehmensdienstleistungen und darf aufgrund seiner Lizenz als Ansprechpartner Ihres Unternehmens auftreten. Unicount agiert als juristische Person, sodass es keine konkrete physische Person gibt, die Sie als Ansprechpartner angeben könnten.

Erfahren Sie mehr hier.

Wie ändere ich meinen Unternehmenssitz und meinen Ansprechpartner?

Wenn Sie für Ihr bestehendes estnisches Unternehmen ein virtuelles Büro bei Unicount in Anspruch nehmen, müssen Sie die Adresse des Unternehmenssitzes und den Ansprechpartner Ihres Unternehmens selbst über das estnische Handelsregister ändern. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Änderung Ihrer Unternehmensadresse und Ihres Ansprechpartners im estnischen Handelsregister.

Wie kann ich den Adress- und Ansprechpartnerservice von Unicount nutzen, wenn ich selbst ein Unternehmen anmelde?

Hier finden Sie eine Anleitung für die Fälle, in denen Unicount Ihnen empfiehlt, das Regierungsportal zu nutzen, um ein Unternehmen mit mehreren e-Residents oder anderen estnischen juristischen Personen als Gründer zu registrieren.

Zunächst müssen Sie sich mit Ihrem e-Resident-Ausweis im Handelsregister anmelden. Die Smart-ID funktioniert leider nicht auf dem staatlichen Portal für Unternehmensgründungen.

Kann ich auch nur den Ansprechpartnerservice in Anspruch nehmen?

Da die Adresse des Ansprechpartners nach dem estnischen Handelsgesetzbuch als Adresse des Unternehmens gilt, bietet Unicount keinen Ansprechpartnerservice ohne Adressservice an.

Haben Sie weitere Fragen?

Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen im Support-Artikel zu virtuellen Büros und Ansprechpartnern.