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Was tun, wenn Ihr estnisches Unternehmen gelöscht wird?

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Ennur Bilgin Janči, Estonian e-resident

Jedes estnische Unternehmen muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres seine Jahresabschlüsse (Jahresbericht) beim estnischen Unternehmensregister einreichen. Am 1. Februar 2023 trat ein neuer estnischer Handelsgesetzbuch und ein völlig neues Gesetz, das Handelsregistergesetz, in Kraft, was es dem Gericht erleichtert, ein Unternehmen zu löschen, das keine Jahresabschlüsse eingereicht hat.

Zuvor konnten Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht eingereicht hatten, jahrelang ohne Probleme im Register verbleiben. Dies verärgerte das Justizministerium und die Stakeholder des Privatsektors, die es als eine ungerechte Geschäftsumgebung ohne Sanktionen für nicht konforme Unternehmen sahen. Nun ist es fast ein automatischer Prozess, mit Geldstrafen für Vorstandsmitglieder, die ihre gesetzliche Verantwortung zur Einreichung der Jahresabschlüsse nicht erfüllt haben.

Das Gericht kann Ihr Unternehmen jetzt automatisch löschen

Ab dem 1. Februar 2023 können estnische Unternehmen aus dem Register gelöscht werden, wenn sie ihre Jahresabschlüsse nicht eingereicht haben. Das Handelsregistergesetz § 61 (2) besagt: „Eine juristische Person kann aus dem Register gelöscht werden, wenn die juristische Person keinen Jahresbericht innerhalb der vom Registrator gesetzten Frist eingereicht hat und mindestens drei Monate seit dem gesetzlich vorgesehenen Abgabetermin vergangen sind.“

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie einige Monate nach Ablauf der Frist eine Warn-E-Mail mit einem PDF des Gerichtsbeschlusses erhalten (wie unten zu sehen). Das e-Business Register zeigt ebenfalls die gleiche Warnung an, wenn Sie versuchen, sich einzuloggen, um auf Ihre Unternehmensdetails zuzugreifen. Dort können Sie auch eine verbesserte maschinelle Übersetzung dieser estnischsprachigen Gerichtsbeschlüsse anwenden, um zu verstehen, worum es geht. Die ersten E-Mails kamen im Dezember 2023 für Konten, die bis zum 30. Juni 2023 fällig waren. Der letzte Juni ist der Abgabetermin für die Jahresabschlüsse aller Unternehmen mit einem Standardgeschäftsjahr, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (1. Januar – 31. Dezember).

Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn sie an die öffentliche E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens gesendet wird. Unicount wird diese offiziellen E-Mails an Ihr Kunden-Dashboard weiterleiten, wenn Sie unsere spam-geschützte @eesti.ee E-Mail verwenden. Wenn Sie Ihre eigene E-Mail verwenden, stellen Sie sicher, dass Sie reagieren, wenn registriosakond@kohus.ee Ihnen eine E-Mail sendet.

Deletion notice

Eine Löschungsmitteilung wird auch im Amtsblatt veröffentlicht und in den Details Ihres Unternehmens im e-Business Register angezeigt. Unten ist ein Beispiel dafür, wie es aussieht.

Deletion notice

Sie können einmal eine Verlängerung erhalten

In der ersten Warnung gibt es normalerweise eine zusätzliche Frist von drei Monaten zur Einreichung der Jahresabschlüsse, und Sie können die Löschung noch vermeiden, wenn Sie die Jahresabschlüsse vor der neuen, vom Gericht gesetzten Frist einreichen. Sie können einmalig eine Verlängerung beantragen, und das Gericht kann zusätzliche Zeit gewähren, sollten Sie einen triftigen Grund für die Verspätung haben. Wenn Sie keine Verlängerung beantragt haben und die Jahresabschlüsse nicht eingereicht wurden, könnten Sie etwa einen Monat nach dem neuen Fristablauf eine Strafe von 200 Euro erhalten.

Wir sehen auch, dass fast unmittelbar nach Ablauf der dreimonatigen Frist Ihr Unternehmen vom Gericht gelöscht wird.

Die Wiederherstellung Ihres Unternehmens ist innerhalb von drei Jahren nach der Löschung möglich

Wenn Sie es immer noch nicht geschafft haben, die Jahresabschlüsse rechtzeitig einzureichen, und das Gericht Ihr Unternehmen gelöscht hat, haben Sie drei Jahre Zeit ab dem Datum der Löschung, um die Wiedereintragung im Register zu beantragen. Das estnische Unternehmensregister bietet ein detailliertes Handbuch auf Englisch mit estnischen Screenshots an. So sieht ein gelöschtes Unternehmen im Register aus.

Deleted company

Um Ihr Unternehmen wiederherzustellen, sollten Sie einen Antrag im e-Business Register als Vorstandsmitglied vorbereiten, Ihre Jahresabschlüsse einreichen, den Antrag unterschreiben und eine staatliche Gebühr von 200 Euro vor Einreichung des Antrags zahlen.

Wir bieten auch ein kostenloses Handbuch für die eigene Einreichung von ruhenden Konten an. Selbst wenn es Ihnen gelingt, Ihre ruhenden Konten ohne Hilfe eines professionellen Buchhalters einzureichen, müssten Sie eine staatliche Gebühr von 200 Euro für die Wiederherstellung Ihres gelöschten Unternehmens zahlen, während die Registrierung eines neuen Unternehmens eine staatliche Gebühr von 265 Euro hat. Daher stellen wir uns vor, dass nicht alle Unternehmen es wert sind, wiederhergestellt zu werden.

Danke fürs Lesen

Wir hoffen, dass Sie diesen Artikel genossen haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, schauen Sie sich die umfangreichen Support-Artikel von Unicount hier an.