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Estonia's VAT rate

Bevorstehende Änderungen der Mehrwertsteuersätze in Estland

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Ennur Bilgin Janči, Estonian e-resident

Anfang des Jahres hat das estnische Parlament Änderungen an den Mehrwertsteuersätzen des Landes für die kommenden Jahre beschlossen.

Diese Tarifänderungen werden sich auf die meisten unserer E-Resident-Kunden mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Estland auswirken. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher sollten besser informiert werden, bevor diese Änderungen in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über die Änderungen.

Änderung des Mehrwertsteuersatzes ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird in Estland der Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 % auf 22 % erhöht. Diese Änderung gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Es gibt jedoch besondere Bestimmungen für Transaktionen, die rund um den Neujahrsübergang stattfinden.

Übergangsbestimmung für langfristige Verträge
Für Verträge (z. B. Leasingverträge und Immobilientransaktionen), die vor dem 1. Mai 2023 abgeschlossen wurden, kann bis zum 31. Dezember 2025 noch ein Mehrwertsteuersatz von 20 % angewendet werden. Voraussetzung ist, dass im Vertrag angegeben ist, dass der Preis die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % enthält. Es wird auch nicht mit einer Änderung aufgrund von Mehrwertsteuersatzanpassungen gerechnet.

Für Unternehmen mit solchen Verträgen ist es ratsam, sich an Ihren Buchhalter zu wenden, um die Auswirkungen dieser Änderungen auf ihre Geschäftstätigkeit und zukünftige Transaktionen zu verstehen.

Änderungen ab 1. Januar 2025

Weitere Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen, auch mit Frühstück, wird von 9 % auf 13 % erhöht. Die Mehrwertsteuer auf Presseveröffentlichungen wird von 5 % auf 9 % erhöht.

Was es für estnische Firmeninhaber bedeutet

Diese Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden mindestens drei Auswirkungen haben:

  1. Preisanpassungen: Möglicherweise müssen Sie Ihre Preise anpassen, um sie an die neuen Mehrwertsteuersätze anzupassen.
  2. Buchhaltung und Rechnungsstellung: Die Buchhaltungssysteme müssen aktualisiert werden, um diese Änderungen widerzuspiegeln. Besonderes Augenmerk sollte auf langfristige Verträge und Transaktionen rund um die Übergangsfristen gelegt werden.
  3. Budgetierung: Möglicherweise müssen Sie über eine Änderung Ihrer Budgets und Finanzpläne nachdenken.

Ein gutes Beispiel ist unser Fall. Während der Standard-Mehrwertsteuersatz von 22 % bedeutet, dass wir im Jahr 2024 mehr Mehrwertsteuer auf unsere Dienstleistungen erheben müssen, haben wir uns auch entschieden, Kunden zu unterstützen, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind. Das bedeutet, dass wir unsere jährlichen Gebühren für virtuelle Büros und Ansprechpartner reduzieren, um den Jahrespreis bei 199 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu halten. Daher wird der neue Nettopreis für alle Jahresabonnements ab dem 1. Januar 2024 von 165,83 € auf 163,11 € gesenkt, um gemeinsam der Inflation entgegenzuwirken.

Abschluss

Die bevorstehenden Änderungen der Mehrwertsteuersätze in Estland sind erheblich und erfordern die Aufmerksamkeit der Handelsunternehmen. Sich auf dem Laufenden zu halten und professionellen Rat einzuholen, trägt dazu bei, Änderungen des Mehrwertsteuersatzes effektiv umzusetzen. Wie immer empfiehlt es sich, mit Ihrem Buchhalter zu sprechen, um finanzielle Verluste aufgrund von Rechnungen zu vermeiden, die nach dem 1. Januar 2024 mit dem falschen Mehrwertsteuersatz ausgestellt wurden.

Danke fürs Lesen

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel gefallen hat. Wenn Sie weitere Fragen haben, lesen Sie hier die ausführlichen Support-Artikel von Unicount.