Am 1. Februar 2023 wird es regulatorische Änderungen zur eingetragenen Geschäftsadresse estnischer Unternehmen und zur Anforderung eines Ansprechpartners geben.
Das Handelsregistergesetz, das am 1. Februar 2023 in Kraft tritt, ändert die Regelung zur registrierten Adresse einer juristischen Person und legt fest, wann es notwendig ist, einen Ansprechpartner für das Unternehmen zu benennen.
Geschäftsadresse
Nach dem neuen Gesetz kann die Adresse einer juristischen Person eine estnische oder ausländische Adresse sein. Wenn ein Unternehmen derzeit eine ausländische Adresse des Standorts des Vorstands im Handelsregister eingetragen hat, dann gilt diese gesetzlich automatisch als Geschäftsadresse des Unternehmens. Diese Änderungen werden vom Register ohne Antrag des Unternehmensvorstands zur Änderung der Unternehmensdaten vorgenommen. Das Ziel der neuen Regelung ist es, Klarheit zu schaffen und den unklaren Begriff „Standort des Vorstands“ aus dem Handelsgesetzbuch zu entfernen. Dieser Begriff war oft verwirrend und wurde von Gerichtsschreibern, Notaren, Anwälten, Dienstleistern und e-Residents oft sehr subjektiv interpretiert.
Zum Beispiel haben einige Notare oder Gerichtsschreiber von den e-Resident-Gründern gefordert, einen Ansprechpartner zu benennen, wenn das Vorstandsmitglied ein ausländischer Staatsbürger ohne eingetragene estnische Wohnadresse war, während andere dies ignorierten. Angesichts des Risikos, dass die Unternehmensregistrierung ohne einen Ansprechpartner verweigert wird, haben sich die meisten lizenzierten Dienstleister automatisch als Ansprechpartner Ihres Unternehmens registriert, auch wenn Sie ihnen keine spezielle Anweisung gegeben hatten, Ihr Unternehmen mit einer ausländischen Geschäftsadresse des „Standorts des Vorstands“ einzutragen. Interessanterweise haben nur 15 % der e-Resident-Unternehmen ihre ausländische Adresse des „Standorts des Vorstands“ im Register veröffentlicht.
Ansprechpartner
Daher ist es bis zum 31. Januar quasi erforderlich, einen Ansprechpartner zu benennen, wenn sich der Standort des Vorstands des Unternehmens (Mitglieder) im Ausland befindet. Laut der neuen Regelung muss ein Ansprechpartner nur benannt werden, wenn die eingetragene Geschäftsadresse des Unternehmens im Ausland liegt. Mit anderen Worten, ein von einem e-Resident geführtes Unternehmen muss entweder eine virtuelle Büroadresse in Estland haben oder einen Ansprechpartner benennen, um eine ausländische Geschäftsadresse im Register zu verwenden.
Außerdem wird die Amtszeit eines Ansprechpartners eingeführt, und die Amtszeit wird bei der Benennung eines Ansprechpartners im Register eingetragen. Wenn das Register nicht über die Verlängerung der Amtszeit des Ansprechpartners informiert wird, werden die Daten des Ansprechpartners automatisch aus dem Register entfernt. Dies hilft den Gerichtsschreibern, die sich mit Tausenden von Benachrichtigungen von Dienstleistern befassen mussten, die nicht auf den Firmenregistern von Unternehmen erscheinen wollten, die sich weigerten, für die Erneuerung ihrer Dienstleistung zu zahlen.
Geschäftsadresse – kurz zusammengefasst
Falls Sie einer der wenigen sind, die eine ausländische Geschäftsadresse des „Standorts des Vorstands“ im Register eingetragen haben, stellen Sie sicher, dass Sie die rechtlichen und steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit einer offiziell registrierten Adresse im Ausland verstehen. Dies könnte bedeuten, dass Sie zu Steuerzwecken und auch für Gerichtsverfahren als 100 % ortsansässiges Unternehmen angesehen werden. Bei Unicount sind wir uns nicht sicher, ob dies das Ziel für alle e-Residents Estlands ist. Wenn Sie keine ausländische Geschäftsadresse des Vorstands im Register haben, können Sie diese Änderungen ignorieren, es sei denn, Sie möchten nun die Daten im Handelsregister Ihres estnischen Unternehmens ändern, um den Dienstleister zu entfernen, der derzeit Ihr Ansprechpartner ist.
Es gibt einige Vorteile, wenn sie als Ansprechpartner für Sie fungieren, da dies ihnen ermöglicht, nahezu 100 % der rechtlichen Benachrichtigungen zu empfangen, die von einem estnischen Beamten oder einer Behörde an Ihr Unternehmen gesendet werden. Dies können Mitteilungen sein, die Sie sonst möglicherweise ignorieren würden, entweder aufgrund Ihrer begrenzten estnischen Sprachkenntnisse oder Ihres vollen Terminkalenders. Bei Unicount veröffentlichen wir immer alle eingegangenen Nachrichten in Ihrem Unternehmensdashboard mit menschlich korrigierten Übersetzungen, sofern verfügbar.
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