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Estnische Kfz-Steuer kommt 2025

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Ennur Bilgin Janči, Estonian e-resident

Estland wird ab dem 1. Januar 2025 eine neue Kfz-Steuer einführen. Diese Steuer betrifft Unternehmen und Privatpersonen und besteht aus zwei Hauptkomponenten: einer einmaligen Registrierungsgebühr und einer jährlichen Steuer. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Fahrzeuge zu reduzieren und den Einsatz weniger umweltbelastender Alternativen zu fördern.

Registrierungsgebühr

Die Registrierungsgebühr gilt für die erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs in Estland sowie für den ersten Eigentümerwechsel nach der Einführung der Steuer. Diese Gebühr umfasst eine Basisgebühr von 150 €, einen CO₂-Komponentenanteil und einen Anteil am Gesamtgewicht für Pkw. Elektrische Fahrzeuge sind von der CO₂-Komponente ausgenommen. Für Transporter umfasst die Gebühr die Basisgebühr und den CO₂-Anteil. Falls keine CO₂-Daten im Fahrzeugregister verfügbar sind, wird der Referenzwert der WLTP-Methode für die Berechnung herangezogen. Die Gebühr nimmt mit zunehmendem Fahrzeugalter ab und entfällt vollständig für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind.

Komponente Gebühr
Basisgebühr 150€
CO₂-Komponente 1–117 g/km = 5 €/g
118–150 g/km = 10 €/g
151–200 g/km = 30 €/g
201+ g/km = 50 €/g
Massekomponente 2000+ kg = 2 €/kg für jedes Kilogramm über 2000 kg, bis zu einem Maximum von 2000€
Massekomponente für Elektroautos 2400+ kg = 2 €/kg für jedes Kilogramm über 2400 kg, bis zu einem Maximum von 2200€

Jahressteuer

Die Jahressteuer wird basierend auf den CO₂-Emissionen, der Motorleistung, dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Alter des Fahrzeugs berechnet. Wie bei der Registrierungsgebühr sinkt die Steuer mit zunehmendem Fahrzeugalter. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, unterliegen nur der Basisgebühr. Die Steuer wird zum 1. Januar eines jeden Jahres dem registrierten Eigentümer oder Verantwortlichen in Rechnung gestellt. Zahlungen sind bis zum 15. Juni und 15. Dezember fällig. Die Steuer- und Zollbehörde versendet Steuerbescheide bis zum 15. Februar, um den Eigentümern genügend Zeit zur Planung und Zahlung zu geben.

Komponente Gebühr
Basisgebühr 50€
CO₂-Komponente 118–150 g/km = 3 €/g
151–200 g/km = 3,5 €/g
201+ g/km = 4 €/g
Massekomponente 2000+ kg = 0,4 €/kg für jedes Kilogramm über 2000 kg, bis zu einem Maximum von 400€
Massekomponente für Elektroautos 2400+ kg = 0,4 €/kg für jedes Kilogramm über 2400 kg, bis zu einem Maximum von 440€

Auswirkungen auf Leasingverträge

Die Kfz-Steuer gilt für den registrierten Eigentümer. Das bedeutet, dass in den meisten Leasingverträgen die Steuerpflicht beim Leasingnehmer (der Person oder Firma, die das Fahrzeug least) liegt. Dies könnte sowohl private als auch geschäftliche Leasingverträge beeinflussen, da Leasingnehmer die zusätzlichen Steuerkosten in ihren Leasingbudgets berücksichtigen müssen. Wir empfehlen, Ihre Leasingverträge sorgfältig zu prüfen.

Zukünftige Anpassungen

Das Finanzministerium hat geplante Erhöhungen für 2028 und 2031 angekündigt, die die Registrierungsgebühren für Pkw und Transporter betreffen werden. Diese Anpassungen erhöhen den Anteil der CO₂-Emissionen an der Registrierungsgebühr und erhöhen die Basis- und Massenanteilssätze.

Überlegungen für Fahrzeugbesitzer

Die neue Kfz-Steuer könnte dazu führen, dass Sie den Besitz oder Kauf eines Fahrzeugs nach dem 1. Januar 2025 überdenken. Estnische Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten sollten die Auswirkungen der Steuer auf ihre Kostenstruktur bewerten und die Preise ihrer Dienstleistungen entsprechend anpassen. Investitionen in Elektro- oder Hybridfahrzeuge könnten von Vorteil sein, da die Steuer niedrige CO₂-Emissionen bevorzugt.

Für detaillierte Informationen und zur Berechnung der spezifischen Steuerbeträge besuchen Sie die Website der Transportbehörde und nutzen Sie den offiziellen Rechner, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Bleiben Sie informiert mit Unicount

Bei Unicount sind wir verpflichtet, unsere Kunden über gesetzliche Änderungen, die e-Residents und estnische Unternehmensinhaber betreffen, auf dem Laufenden zu halten. Wir werden diese vorgeschlagenen Steuerreformen weiterhin überwachen und Anleitungen zur Anpassung an die neue Steuerstruktur bereitstellen. Wenn Sie Fragen zu diesen Änderungen haben oder Hilfe im regulatorischen Umfeld Estlands benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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