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Wie zahlt man Steuern in Estland?

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Adam Rang, Kommunikationsdirektor

Als e-Resident sind Sie wahrscheinlich bereits mit Estlands Ruf als eines der weltweit digital fortschrittlichsten und unternehmerfreundlichsten Länder vertraut. Sobald Ihr Unternehmen jedoch läuft, ist es unvermeidlich, dass Sie lernen, wie das estnische Steuersystem funktioniert. Keine Sorge – wir sind hier, um Sie durch die Grundlagen der Steuerzahlungen in Estland als e-Resident-Gründer zu führen.

Erstmal gute Nachrichten! Estlands Steuersystem ist äußerst unkompliziert und darauf ausgelegt, Unternehmer wie Sie zu unterstützen. Das Wichtigste ist, dass Sie bis 2026 in Estland nur dann Körperschaftssteuer zahlen, wenn Sie Gewinne ausschütten. Richtig gelesen: Estland besteuert die Einnahmen Ihres Unternehmens nicht, bis Sie Dividenden ausschütten. Hier ist, was Sie wissen müssen.

Steuerregistrierung

In Estland müssen Sie keinen separaten Prozess durchlaufen, um sich als Arbeitgeber oder Körperschaftsteuerzahler zu registrieren. Sobald Ihr Unternehmen gegründet ist, loggen Sie sich einfach mit Ihrer digitalen ID beim e-Steuerportal ein, um alle steuerlichen Verpflichtungen zu verwalten. Es ist nicht notwendig, eine separate Steuernummer für Ihr Unternehmen zu beantragen, da alle Steueraktivitäten über die e-Steuerplattform abgewickelt werden. Wenn Sie kein estnisches Bankkonto haben, können Sie die Steuern bequem online per Kreditkarte über die e-Steuerplattform bezahlen.

Mehrwertsteuer: Wann und wie registrieren

Wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in der EU 40.000 € übersteigt, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer (VAT) registrieren. Aber hier ist der Clou: Sie können sich auch freiwillig registrieren, was ratsam ist, wenn Sie mit umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in der EU handeln. Wenn Ihre Kunden estnische Privatpersonen oder Unternehmen ohne VAT-Registrierung sind, können Sie Ihren Umsatz unter 40.000 Euro halten, um Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Der grenzüberschreitende Verkauf innerhalb der EU unterliegt eigenen Regeln, die zu einer verpflichtenden VAT-Registrierung in anderen EU-Ländern führen können.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %, und die VAT-Berichte müssen bis zum 20. jedes Monats eingereicht werden.

Die VAT-Registrierung kann vorteilhaft sein, auch wenn Sie die Grenze von 40.000 € noch nicht erreicht haben, insbesondere wenn Sie die VAT auf Ihre Ausgaben zurückfordern können.

Körperschaftssteuer

Estlands Körperschaftssteuersystem ist einzigartig. Auf Gewinne, die reinvestiert oder im Unternehmen einbehalten werden, wird keine Körperschaftssteuer erhoben. Sie zahlen nur dann Steuern, wenn Sie Dividenden ausschütten. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen schneller wachsen kann, da Sie sich nicht jedes Jahr um die Steuerzahlungen kümmern müssen. Sie zahlen erst, wenn das Geld das Unternehmen verlässt. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 20 % des ausgeschütteten Bruttodividendenbetrags.

Es ist wichtig zu wissen, dass Estlands Körperschaftssteuersystem für Gewinne gilt, die von Unternehmen erzielt werden, die in Estland steuerlich ansässig sind. Wenn Ihr Unternehmen jedoch im Ausland tätig ist, eine Betriebsstätte hat oder dort effektiv verwaltet wird, kann es auch in einem anderen Land besteuert werden. Dies kann selbst dann zutreffen, wenn Ihr Unternehmen in Estland registriert ist. Für international tätige e-Resident-Gründer ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen einer Präsenz oder eines Verwaltungsrats in anderen Ländern zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zu Betriebsstätten und doppelter Steueransässigkeit.

Arbeitgebersteuern

Was, wenn Sie sich selbst ein Gehalt oder eine Geschäftsführergebühr aus Ihrem Unternehmen zahlen möchten? Hier kommen die estnische Einkommenssteuer und die Sozialsteuer ins Spiel. Wenn Sie für Ihr Unternehmen auf Basis eines Arbeitsvertrags arbeiten (oder andere Mitarbeiter haben), müssen Sie die Sozialsteuer von 33 % auf das Bruttogehalt zahlen. Die Arbeitslosenversicherungssteuer beträgt 0,8 % vom Arbeitnehmer und 0,5 % vom Arbeitgeber. Geschäftsführer, die eine Gebühr erhalten, zahlen keine Arbeitslosenversicherung, da sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben.

Nach der Auszahlung von Gehältern oder Geschäftsführergebühren müssen Sie im Folgemonat eine Steuer- und Sozialsteuererklärung (TSD) einreichen. Dieses Formular ist wichtig, um die Einkommensteuer- und Sozialsteuerverpflichtungen Ihres estnischen Unternehmens zu melden.

Der Steuersatz auf Gehälter und Geschäftsführergebühren entspricht dem Körperschaftssteuersatz. Die 20 % Steuer werden vom Bruttogehalt abgezogen, genauso wie bei Bruttodividenden, bei denen 100 Euro Bruttodividende 80 Euro Nettodividende für den Aktionär ergeben.

Zahlen Sie sich nur Dividenden statt Gehalt oder Geschäftsführergebühren? In diesem Fall fällt die Sozialsteuer nicht an, es wird jedoch erwartet, dass Sie für aktive Arbeit in Ihrem Unternehmen ein Gehalt oder eine Geschäftsführergebühr zahlen.

TSD-Fristen

Estland hat den Prozess zur Einreichung von Sozial- und Einkommensteuern in eine einzige Erklärung, die sogenannte TSD (Einkommensteuer- und Sozialsteuererklärung), zusammengefasst. Diese Erklärung deckt die Unternehmens- und Einkommensteuer, die Sozialsteuer und andere Beiträge wie Pensionsbeiträge ab und stellt sicher, dass alle dividend- und gehaltsbezogenen Steuern über ein einziges System abgewickelt werden.

Die Erklärung muss bis zum 10. des Monats nach der Zahlung eingereicht werden. Wenn Sie sich beispielsweise im Oktober ein Gehalt zahlen, müssen Sie die TSD einreichen und die Steuerzahlungen bis zum 10. November leisten.

Sie können die TSD über die e-Steuerplattform einreichen, die benutzerfreundlich ist und weltweit zugänglich ist. Melden Sie sich mit Ihrer e-Resident-Digital-ID oder Smart-ID an und füllen Sie das Formular für Ihr Unternehmen aus.

Nachdem Sie die Eingabewerte im TSD-Formular eingegeben haben, berechnet das System automatisch die fälligen Steuern basierend auf den deklarierten Gehältern und Zahlungen. Dies ist effizient und hilft Ihnen, compliant zu bleiben, ohne den Aufwand einer manuellen Berechnung der Steuerverpflichtungen.

Warum das estnische System für Sie als e-Resident-Gründer vorteilhaft ist

Eines der besten Dinge an der e-Residency und der Unternehmensführung in Estland ist die Flexibilität, die Sie erhalten. Sie können sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren und Gewinne reinvestieren, ohne sich um Steuerzahlungen kümmern zu müssen, bis Sie die Gewinne entnehmen möchten.

Wenn Sie Gewinne entnehmen, macht es Ihnen die digitale Infrastruktur Estlands leicht, alles aus der Ferne zu erledigen, von der Steuererklärung bis zur Einhaltung der Vorschriften. Sie müssen nicht physisch anwesend sein – verwenden Sie einfach Ihre e-Resident-Digital-ID. Bei Unicount raten wir dringend, einen qualifizierten Buchhalter zu beauftragen, auch wenn Sie alle Steuerinformationen online mit Ihrer e-Resident-Digital-ID einreichen können.

Estlands Steuersystem ist darauf ausgelegt, Unternehmer wie Sie zu fördern. Null Steuern auf reinvestierte Gewinne bedeutet, dass Sie mehr Freiheit haben, Ihr Unternehmen zu wachsen, ohne sich um jährliche Steuerrechnungen sorgen zu müssen. Mit dem vollständig digitalen System ist die Verwaltung der Steuern Ihres Unternehmens so einfach wie das Abrufen Ihrer E-Mails.

Falls dies kompliziert klingt, keine Sorge! Hier kommen Dienste wie Unicount ins Spiel. Wir helfen Ihnen in jeder Phase, von der Gründung Ihres estnischen Unternehmens bis zur Sicherstellung der Einhaltung der estnischen Steuervorschriften.

Vielen Dank fürs Lesen!

Wenn Sie weitere Fragen haben, lesen Sie die umfangreichen Support-Artikel von Unicount oder kontaktieren Sie uns direkt für eine persönliche Beratung.