Buchhaltung in Estland
Unicount bietet Kunden über das virtuelle Büro einen Online-Buchhaltungsservice mit Jahresabschlusserstellung und estnischer Steuererklärung an.
Monatlicher Buchhaltungsservice
Die Mindestgebühr für den monatlichen Buchhaltungsservice beträgt 99 Euro pro Monat ohne MwSt. Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Brauche ich eine monatliche Buchhaltung?
Ein estnisches Unternehmen muss nach der Registrierung für die Mehrwertsteuer und nach der Einstellung der ersten Mitarbeiter monatliche Mehrwertsteuer- und Lohnsteuererklärungen abgeben. Am besten ist es, wenn Sie einen professionellen Buchhalter mit der Einreichung Ihrer Steuererklärungen beauftragen.
Was ist in der Mindestgebühr enthalten?
Unicount sorgt für Ordnung in Ihrer Buchhaltung und bearbeitet bis zu 15 Belege pro Monat. Mit Unicount erhalten Sie Zugang zu einer cloudbasierten Software, mit der Sie alle Ihre Spesenbelege einreichen und Verkaufsrechnungen erstellen können.
Wie erfolgt die Zahlung?
Die Gebühr für den monatlichen Buchhaltungsservice wird zu Beginn jedes Kalendermonats automatisch, zusammen mit gegebenenfalls allen zusätzlichen Gebühren für den Vormonat, abgebucht.
Erstellung eines Jahresabschlusses
Jedes über Unicount registrierte estnische Unternehmen muss bis zum 30. Juni einen Jahresabschluss vorlegen. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift und kann nicht ignoriert werden kann. Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Brauche ich einen Buchhalter für die Einreichung des Jahresabschlusses?
E-Residents können ihre Jahresabschlüsse selbst erstellen, wenn ihr Unternehmen inaktiv war und im vorherigen Geschäftsjahr keine Umsätze erzielt wurden.
Was ist in der Dienstleistung enthalten?
Unicount gleicht alle Ihre Unterlagen ab und erstellt Ihre Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Einige zusätzliche Berichte können ebenfalls erforderlich sein, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.
Wie erfolgt die Zahlung?
Der Jahresabschlussdienst wird, nachdem Sie das Angebot für den vereinbarten Arbeitsumfang angenommen haben, im Voraus per Kartenzahlung oder Banküberweisung abgerechnet.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie Kunde des virtuellen Büroservices von Unicount sind und eine gültige Zahlungsmethode angegeben haben, können Sie über das Client-Dashboard sowohol den monatlichen Buchhaltungsservice abonnieren als auch die Erstellung des Jahresabschlusses bestellen. Sie können sich auch an den Unicount-Support wenden, um mehr darüber zu erfahren, oder falls Sie über Ihr Client Dashboard keine zusätzlichen Dienste bestellen können.
Hier können Sie mehr über den monatlichen Buchhaltungsservice lesen.
Ja, Unicount kann Ihr Unternehmen gegen eine Gebühr für die Mehrwertsteuer in Estland registrieren. Für die Registrierung der MwSt. ist eine monatliche Steuerberichterstattung auf Grundlage Ihrer Originaldokumente erforderlich.
Ja, Unicount kann Ihr Unternehmen gegen eine Gebühr für OSS oder IOSS registrieren. Für diese Registrierungen sind auch monatliche Steuerberichte erforderlich, die Unicount gegen eine separate Gebühr erstellt.
Unicount kann Ihr Unternehmen in Estland nicht als Arbeitgeber registrieren, da es in Estland keine solche Registrierung gibt und keine Arbeitgeberidentifikationsnummern (EIN) vergeben werden. Unicount kann Ihre monatlichen Gehaltsabrechnungen und Dividendeninformationen mit Sozial- und Einkommenssteuererklärung auf der Grundlage Ihrer Originaldokumente einreichen.
Unicount verwendet die Software Envoice für die Spesenverwaltung und Rechnungsstellung. Das Software-Abonnement ist in der monatlichen Servicegebühr enthalten.
Ja, Unicount kann Ihnen eine Vorauszahlungsrechnung ausstellen und ein Gespräch vereinbaren oder Ihre Fragen schriftlich beantworten.