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Umsatzsteuerregistrierung und -abmeldung für estnische E-Resident-Unternehmen

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Adam Rang, Kommunikationsdirektor

Das Programm der e-Residency in Estland hat revolutioniert, wie globale Unternehmer Unternehmen online gründen und verwalten können. Die Geschäftstätigkeit in EU-Mitgliedstaaten wirft die Frage nach der obligatorischen oder freiwilligen Mehrwertsteuer (MwSt.)-Registrierung in Estland und anderen Ländern, in denen Ihr estnisches Unternehmen tätig ist, auf. In einigen Ländern ist die MwSt.-Registrierung vom ersten Tag an erforderlich, um den nationalen Steuervorschriften zu entsprechen. Einige Geschäftspartner oder Kunden können sogar verlangen, dass Sie über eine MwSt.-Nummer verfügen, um ihren internen Richtlinien zu entsprechen. Dieser Blogbeitrag führt Sie durch die Grundlagen der MwSt.-Registrierung in Estland – von den Regeln bis zur Registrierung und Aufrechterhaltung des Status.

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.)?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf Rechnungen in jeder Phase der Lieferkette hinzugefügt wird, in der Unternehmen Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Sie ist ein gut beobachtbarer Bestandteil der Steuerkonformität von Unternehmen in Estland, da seit 2014 alle Transaktionen über 1000 Euro pro Monat zwischen Geschäftspartnern an die estnische Steuerbehörde gemeldet werden müssen. Dies ermöglicht der estnischen Steuerbehörde (EMTA), die Legitimität von MwSt.-Rückforderungen zu prüfen, da Abweichungen automatisch erkannt werden, wenn Käufer versuchen, eine MwSt. zurückzufordern, die der Verkäufer nie deklariert oder bezahlt hat.

Die Grundidee der MwSt. ist, dass MwSt.-registrierte Unternehmen die ausgegebene MwSt. auf ihre Geschäftsausgaben immer zurückfordern können, sofern diese geschäftsbezogen sind. Verbraucher hingegen müssen die MwSt. auf alles zahlen, was sie konsumieren, gemäß den nationalen MwSt.-Sätzen, die sich innerhalb der EU unterscheiden. Die MwSt.-Richtlinie der EU legt den Mindestsatz für die Standard-MwSt. auf 15 % fest, es gibt jedoch leider keine Obergrenze. Dadurch erhöhen einige EU-Länder mit finanziellen Schwierigkeiten schrittweise ihre MwSt.-Sätze, um mehr Steuern von Privatpersonen einzuziehen, die Waren und Dienstleistungen konsumieren.

Mehrwertsteuer (MwSt.) in Estland

In Estland kann die MwSt.-Registrierung für ein Unternehmen entweder obligatorisch oder freiwillig sein. Das MwSt.-System ist einfach und entspricht der MwSt.-Richtlinie der EU. Es gilt ein Standardsatz von 22 % seit Januar 2024, der zum 1. Juli 2025 auf 24 % steigt. Die EMTA (Estnische Steuer- und Zollbehörde) ermöglicht Unternehmen, die MwSt. über das benutzerfreundliche e-Tax-Portal zu registrieren, zu erklären und zu zahlen.

Obligatorische Registrierung
Unternehmen und Einzelunternehmer müssen sich für die MwSt. registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres 40.000 € überschreitet. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen nach Erreichen dieser Schwelle erfolgen, und Ihr Unternehmen wird ab diesem Zeitpunkt mehrwertsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Umsätze betreffen nur EU-Ansässige, Exporte in Länder außerhalb der EU zählen nicht zur Schwelle.

Freiwillige Registrierung
Sie können die MwSt.-Registrierung beantragen, auch wenn Ihr Jahresumsatz 40.000 € nicht übersteigt. Dies ist besonders nützlich für Unternehmen, die auf B2B-Märkten mit MwSt.-registrierten Kunden aus Estland oder der EU tätig sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Unternehmen mit regelmäßigen Ausgaben, die der MwSt. unterliegen, wie z. B. Geschäftsdienstleistungen, die Sie in Estland oder anderen EU-Ländern erwerben.

Ist eine freiwillige MwSt.-Registrierung sinnvoll?
Bewerten Sie, ob eine MwSt.-Registrierung Ihren geschäftlichen Anforderungen entspricht. Die Registrierung bietet finanzielle Vorteile für B2B-Unternehmen, die MwSt. auf ihre Einkäufe zahlen. Im Gegensatz dazu könnten B2C-Unternehmen mit minimalen MwSt.-bezogenen Ausgaben weniger Vorteile sehen, während ihre Kunden höhere Kosten für Dienstleistungen zahlen würden.

Pflichten von MwSt.-registrierten Unternehmen

MwSt.-registrierte Unternehmen müssen die MwSt. auf alle steuerpflichtigen Lieferungen an EU-Kunden erheben und monatliche MwSt.-Erklärungen über das e-Tax-Portal abgeben, auch wenn keine Transaktionen stattfinden. Das Nicht-Einreichen von Erklärungen kann schnell zu Strafgebühren und einer Abmeldung führen. Laut dem MwSt.-Gesetz müssen Unternehmen detaillierte Aufzeichnungen aller Transaktionen führen, einschließlich aller obligatorischen Rechnungsangaben mit MwSt.-Beträgen.

Aktuelle Bedenken zur Widerrufung der MwSt.-Registrierung

Estnische e-Residents haben kürzlich Bedenken über die aktualisierten Richtlinien zur Widerrufung der MwSt.-Registrierung durch die EMTA geäußert, die verlangen, dass wesentliche Geschäftstätigkeiten in Estland nachgewiesen werden müssen, um die MwSt.-Registrierung im Land aufrechtzuerhalten. Einige betonen, dass e-Resident-Unternehmen typischerweise international operieren und nur begrenzte Verbindungen zu Estland haben.

Registrierung oder Abmeldung von der MwSt. in Estland mit Unicount

Unicount vereinfacht den Prozess der MwSt.-Registrierung für e-Resident-Gründer. Verwenden Sie das Unicount-Client-Dashboard, um MwSt.-Registrierungsdienste zu beantragen. Der Prozess dauert in der Regel fünf Werktage.

Bleiben Sie informiert mit Unicount

Bei Unicount engagieren wir uns dafür, e-Residents über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten. Abonnieren Sie unseren Newsletter oder folgen Sie unserem Blog, um Updates zur Steuerlandschaft in Estland zu erhalten.

Vielen Dank fürs Lesen!

Wenn Sie weitere Fragen zur e-Residency oder zu Unicount haben, werfen Sie einen Blick auf unsere umfangreichen Support-Artikel oder kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.